Als Raumverantwortliche oder Raumverantwortlicher haben Sie die Möglichkeit, die Mobilität der Kantonsmitarbeitenden mit ansprechenden Infrastrukturen und gut umgesetzten Regelungen nachhaltiger zu gestalten.
Als Raumverantwortliche werden Personen bezeichnet, die die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer vor Ort gegenüber dem Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) vertreten. In der Regel sind diese Personen beim Generalsekretariat oder dem Stab einer Direktion oder eines Amts angesiedelt. Dies kann je nach Organisation variieren.
Infrastrukturen
- Stellen Sie eine ausreichende Anzahl gedeckter Veloabstellplätze zur Verfügung – inklusive Ladestationen für E-Bikes. Die Abstellplätze sollen möglichst nahe vom Eingang gelegen und gut beleuchtet sein. Zudem sollten sie Möglichkeiten zur Diebstahlsicherung sowie idealerweise zum Aufpumpen der Reifen aufweisen.
- Falls in Ihrem Gebäude keine Garderoben und Duschen vorhanden sind, klären Sie die notwendigen Anpassungen mit dem Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG). Garderoben mit Duschen sind insbesondere für Velofahrende und Sporttreibende sehr wichtig.
- Rüsten Sie Ihre Standorte mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aus.
- Integrieren Sie auf den Bildschirmen im Eingangsbereich die Abfahrten der nächstgelegenen ÖV-Haltestelle.
Unterstützende Links
Parkplatzmanagement überprüfen
- Prüfen Sie, ob die vorhandene Anzahl Parkplätze für Mitarbeitende und Besuchende am jeweiligen Standort erforderlich ist und mit dem Parkplatzbewirtschaftungsreglement des Standorts übereinstimmt.
- Gemäss der Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons sollten alle Parkplätze bewirtschaftet und ortsübliche Gebühren erhoben werden. Passen Sie Ihr Angebot und Ihr Reglement regelmässig entsprechend an.
- Kontrollieren Sie, welche Mitarbeitenden ein Anrecht auf einen Parkplatz haben und ob die Registrierung aktuell ist.
- Stellen Sie fest, ob die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit Mobility gegeben ist und entsprechende Parkplätze zur Verfügung gestellt werden können.
- Haben Sie noch kein Parkplatzbewirtschaftungsreglement, erstellen Sie eines in Zusammenarbeit mit dem AGG.