Der Kanton bietet verschiedene Angebote, um auch mit motorisierten Fahrzeugen möglichst effizient und umweltschonend unterwegs zu sein. Tragen auch Sie zu einer bewussten Mobilität bei, indem Sie für Ihre Dienstfahrten jeweils die optimalste und nachhaltigste Mobilitätsform nutzen.
Carsharing
Mit Carsharing nutzen Sie ein Auto, wann immer sie es benötigen – um Wartung und Versicherung müssen Sie sich nicht kümmern, da Ihnen das Fahrzeug nicht gehört. Das spart Kosten und Ressourcen, da jedes Fahrzeug mehreren Personen zur Verfügung steht.
Mobility bietet in der Schweiz seit Jahren diese Form der Autonutzung an. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, bis ins Jahr 2030 nur noch elektrische Fahrzeuge einzusetzen, was die Emissionen zusätzlich deutlich senken wird.
Der Kanton verfügt über eine Rahmenvereinbarung mit Mobility. Damit hat jedes Amt sowie die BFH, PH und Uni die Möglichkeit, entweder persönliche oder übertragbare Abos für die dienstliche Mobilität zu bestellen.
Carpooling
Beim Carpooling werden die eigenen Dienstfahrzeuge mit einer Sharinglösung ausgerüstet und betriebsintern mehreren Nutzern zur Verfügung gestellt. Eine solche Lösung ist bei der Kantonspolizei bereits eingeführt. Das Carpooling soll bis Anfang 2024 allen Kantonsmitarbeitenden zur Verfügung stehen. Sobald das Angebot bereitsteht, wird an dieser Stelle informiert.
Ridesharing
Sind Sie für das Pendeln oder das Erreichen einer abgelegenen Besprechung auf das Auto angewiesen? Möglicherweise sind andere in der gleichen Situation wie Sie und eine gemeinsame Fahrt bietet sich an. Das ist nicht nur nachhaltig, sondern bringt auch willkommene Abwechslung in den Arbeitsalltag!
In der Schweiz bieten verschiedene Webdienste und Apps «Fahrtenbörsen» an, bei welchen regelmässige und einmalige Strecken angeboten und gesucht werden können. Manchmal ist es auch der einfachste Weg, am Arbeitsplatz einfach mal in die Runde zu fragen.
Auswahl an Anbietern in der Schweiz
Fahrzeuge
Die Ämter der Verwaltung des Kantons benötigen verschiedene Mobilitätsmittel, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören auch Fahrzeuge in verschiedenen Kategorien für unterschiedlichste Bedürfnisse. Die Fahrzeuge werden den Ämtern über einen zentralen Katalog zur Verfügung gestellt – zuständig ist die ZBS Mobilität.
Der Katalog enthält sowohl herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren wie auch eine breite Palette von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. Die Ämter sind grundsätzlich angewiesen, wenn immer möglich Elektrofahrzeuge einzusetzen. Mittelfristig soll die gesamte Fahrzeugflotte des Kantons auf Elektroantrieb umgestellt werden.
Tipp
Es gilt der Grundsatz: Wählen Sie für Ihren Einsatz ein Fahrzeug, dass so klein wie möglich und nur so gross wie nötig ist.
Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeugen sind auf eine Ladeinfrastruktur angewiesen. Dazu wird aktuell ein Angebot erarbeitet, welches ab 2024 zentral abrufbereit sein wird. Für Elektrofahrzeuge, die vor dem Vorliegen der zentralen Lösung beschafft werden, muss zurzeit eine individuelle Lösung gefunden werden. Bei Fragen hilft die ZBS Mobilität gerne weiter.
Strombezug öffentliche Ladestationen
Damit auch längere Dienstfahrten mit Elektrofahrzeugen möglich sind, müssen die Fahrzeuge unterwegs möglichst schnell geladen werden können. In der Schweiz ist die öffentliche Ladeinfrastruktur inzwischen sehr gut ausgebaut. An vielen Autobahnraststätten sind Schnellladungen möglich, an welchen innerhalb von 10–15 Minuten rund 100 Kilometer Reichweite nachgeladen werden können. Der Zugang zu diesen Ladestationen erfolgt per App oder Karte.
Der Kanton hat für die Mitarbeitenden eine Lösung erarbeitet, mit welcher bei den meisten Anbietern Strom bezogen werden kann.
Treibstoffbezug an Tankstellen
Die Fahrzeugflotte des Kantons soll mittelfristig vollständig auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden. Bis es soweit ist, müssen die bestehenden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor betankt werden können. Dazu hat der Kanton für die Mitarbeitenden ein Angebot für Dienstfahrzeuge, welches zentral bezogen werden muss.
Spesenvergütung für Autos und motorisierte Fahrzeuge
Der Kanton vergütet Ihnen die mit dem privaten Auto zurückgelegten Dienstfahrten. Private Fahrzeuge dürfen aber nur eingesetzt werden, wenn die Dienstfahrt mit ÖV, Velo oder E-Bike nicht möglich ist oder unverhältnismässig länger dauern würde. Zur Verfügung gestellte Carpool-Fahrzeuge sind dem privaten Auto vorzuziehen.